Showcase PRODEX 2019

UDI-Kennzeichnungspflicht von Dentalprodukten

Für unseren Kunden, ein Hersteller wiederverwendbarer Dentalinstrumente, wird die Direktbeschriftung Pflicht. Erfahren Sie, welche Wettbewerbsvorteile der Kunde durch die dauerhafte Laserkennzeichnung von teltec systems erzielen konnte.

Die Dentalprodukte unseres Kunden werden aus verschiedensten Gründen mit unterschiedlichsten Inhalten gekennzeichnet. Für wiederverwendbare Instrumente, die autoklaviert bzw. nach der Nutzung wiederaufbereitet werden müssen, gilt die UDI-Kennzeichnungspflicht. Hierzu zählen unter anderem Instrumente für die Endodontie oder Parodontologie, verschiedenste Küretten und Sinuslift-Instrumente, Implantatbohrer, Osteotome, Kondenser und andere. Diese Instrumente müssen außerdem mit einem permanenten CE-Code oder im Falle von Bohrern mit Tiefenmesslehren markiert werden.


Keine Kennzeichnungspflicht besteht hingegen für steril verpackte Dentalimplantate und -schrauben. Eine Direktbeschriftung mit Laser ist dennoch aus diversen Gründen ratsam, weshalb sich viele Hersteller schon heute dafür entscheiden. Markenlogos und CE-Zeichen sorgen für ein Plus an Fälschungssicherheit, lasermarkierte Tiefenmesslehren bieten Behandlungssicherheit und sicher maschinenlesbare 2D-Codes stellen uneingeschränkte Rückverfolgbarkeit über den gesamten Produktlebenszyklus sicher.


Herausforderungen für unseren Kunden:

Neben verschiedene Regularien – wie etwa der UDI-Richtlinie – werden auch zunehmend krankenhauslogistische Anforderungen relevant. Kliniken profitieren von standardisiert, einheitlich und sicher rückverfolgbar gekennzeichneten Dentalprodukten, weshalb Hersteller, die diese bieten, klare Wettbewerbsvorteile genießen. Aber auch funktionelle Kennzeichnungen wie Tiefenmesslehren oder optische Markierungen zu Zwecken des Marken- und Fälschungsschutzes werden gefordert. Qualitätsstandards, Patientensicherheit und Rückverfolgbarkeit müssen ebenso gewährleistet sein, wie eine effiziente, möglichst fehlerfreie und ausschussarme Fertigung.

Darüber hinaus sind es neben den Materialien – von Titannitrit über Edelstahl bis hin zu titanoxidierten Oberflächen sowie einigen Kunststoff-Compounds –, vor allem auch die kleinen Produkte selbst, die die Industrie vor immer neue Herausforderungen bei der Direktkennzeichnung stellen. Kleinste Markierungen müssen auf oft minimaler Fläche in höchster Auflösung kontrastreich, biokompatibel und sicher rücklesbar aufgebracht werden. Im Falle wiederaufzubereitender Instrumente müssen alle Markierungen den in der Regel zehn bis zwanzig Autoklavierzyklen sicher standhalten.

 

Die Lösung:

Wirtschaftlich dank integrierter Bildgebung

Die Lasermarkierlösungen von FOBA eignen sich bestens für die sichere, dauerhafte und wirtschaftliche Kennzeichnung von Dentalprodukten. Direkt in den Markierkopf des Lasers integrierte Kamerasysteme helfen, kostspieligen Ausschuss um bis zu 80 Prozent zu senken, indem Prüfschritte vor und nach der Beschriftung direkt im Laser für schlanke und stabile Markierprozesse sorgen. Besonders wichtig für Hersteller, die strenge Qualitätsstandards erfüllen müssen: Markierinhalte werden unmittelbar nach der Kennzeichnung noch im Laserbeschriftungsgerät zurückgelesen und verifiziert.

 


Kleinste Markierungen großartig rücklesbar:

Die System- und Maschinenlösungen von FOBA empfehlen sich vor allem für die kontrastreiche Aufbringung kleinster 2D-Codes. Trotz ihrer minimalen Baugröße sind sie selbst nach wiederholter Reinigung und Aufbereitung zuverlässig rückverfolgbar. Unsere Markierlaser lassen sich sich einfach und flexibel in Produktionsumgebungen und Anlagen integrieren und beschriften Dentalprodukte mit allen geforderten Inhalten. Markenzeichen, Logos und Piktogramme werden ebenso zuverlässig wie dauerhaft und fälschungssicher aufgebracht, wie Seriennummern, Chargen, Herstelldaten und (UDI-)Codes(2D etc.)